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Gemäß § 32b des Luftverkehrsgesetzes ist an jedem deutschen Verkehrsflughafen, der dem Fluglinienverkehr angeschlossen ist und für den ein Lärmschutzbereich nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm festgesetzt ist, eine Fluglärmkommission zu bilden.
Für Südbayern betrifft diese gesetzliche Verpflichtung die Verkehrsflughäfen München und Memmingen, in Nordbayern den Verkehrsflughafen Nürnberg. Darüber hinaus betreut das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr die Fluglärmkommission des Verkehrsflughafens Salzburg.
Die Fluglärmkommission am Flughafen München tagt mindestens zweimal im Jahr. Dabei kommen Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen, Behörden, Institutionen und der Flughafenbetreibergesellschaft zusammen, um die Aufsichts- und Sicherungsbehörden in Fragen des Fluglärmschutzes und der Luftreinigung zu beraten.